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200 Jahre badische
Gerichtsbarkeit
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Markgraf
Karl Friedrich (1728-1811) war vom
Reichstag in Regensburg im Jahr 1803 in
den Rang eines Kurfürsten erhoben
worden. Damit war dem badischen Staat eine
eigene Gerichtsbarkeit zugestanden.
Am 10. Juni 1803 eröffnete
Kurfürst Karl Friedrich den obersten
Gerichtshof des Landes, den
Obergerichtshof. Der erste Sitz des
Gerichts war das Bruchsaler Schloss,
später zog der Obergerichtshof nach
Mannheim um.
Die Modernisierung der Justiz in der
zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts
und die Gründung des Deutschen
Reiches führten 1879 dazu, dass der
Obertgerichtshof in das Oberlandesgericht
umgewandelt wurde. Zum Sitz des
Oberlandesgerichts wurde die badische
Residenzstadt Karlsruhe bestimmt.

Oberlandesgericht
in Karlsruhe
Nach dem Zweiten Weltkrieg, der eine
Zweiteilung Badens zur Folge hatte, war
auch in Freiburg ein Oberlandesgericht
eingerichtet worden, dessen Befugnisse
nach der Gründung des
Südweststaates allerdings erheblich
eingeschränkt wurden. Es wurden
Außensenate, die so genannten
Freiburger Senate des Oberlandesgerichts
Karlsruhe, geschaffen.
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