200 Jahre badische Gerichtsbarkeit

Markgraf Karl Friedrich (1728-1811) war vom Reichstag in Regensburg im Jahr 1803 in den Rang eines Kurfürsten erhoben worden. Damit war dem badischen Staat eine eigene Gerichtsbarkeit zugestanden.

Am 10. Juni 1803 eröffnete Kurfürst Karl Friedrich den obersten Gerichtshof des Landes, den Obergerichtshof. Der erste Sitz des Gerichts war das Bruchsaler Schloss, später zog der Obergerichtshof nach Mannheim um.

Die Modernisierung der Justiz in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts und die Gründung des Deutschen Reiches führten 1879 dazu, dass der Obertgerichtshof in das Oberlandesgericht umgewandelt wurde. Zum Sitz des Oberlandesgerichts wurde die badische Residenzstadt Karlsruhe bestimmt.

Oberlandesgericht in Karlsruhe
Oberlandesgericht in Karlsruhe

Nach dem Zweiten Weltkrieg, der eine Zweiteilung Badens zur Folge hatte, war auch in Freiburg ein Oberlandesgericht eingerichtet worden, dessen Befugnisse nach der Gründung des Südweststaates allerdings erheblich eingeschränkt wurden. Es wurden Außensenate, die so genannten Freiburger Senate des Oberlandesgerichts Karlsruhe, geschaffen.


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