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Die Familiengeschichte
Baden-Württembergs
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Genau
genommen hätte es weder
jahrhundertlanger Gebietsstreitereien noch
einer Volksabstimmung im Jahre 1951
bedurft, um den Südweststaat
Baden-Württemberg zu formieren.
Die Betrachtung der geschichtlichen
Entwicklung der ehemals souveränen
Staaten fördert im 13. Jahrhundert
folgende Verbindung zu Tage:
Hermann V. von Baden heiratete um 1220
Irmengard, Tochter des Welfen Heinrich I.,
Herzog von Sachsen und Pfalzgraf bei
Rhein, und der Stauferin Agnes, Tochter
Konrads Pfalzgraf bei Rhein.
Die Markgrafen von Baden gehören als
Seitenlinie zu den Zähringern, die
zusammen mit den Staufern und Welfen das
damalige Herzogtum Schwaben beherrschten.
Demzufolge sind die drei herrschenden
Adelsfamilien eines Gebietes, was einen
großen Teil des heutigen
Baden-Württembergs ausmachte, mit
dieser Ehe eine familiäre Verbindung
eingegangen.
Mechthild, die Tochter Irmengards und
Hermanns V., heiratete um 1245 den
Württemberger Grafen Ulrich I. Die
Grafen von Württemberg standen
seinerzeit in Diensten der Staufer.
Ihre Brüder Hermann VI. und Rudolf I.
regierten in Baden.
Mechthilds und Ulrichs Sohn, der
spätere Württemberger Graf
Eberhard I., heiratete Irmengard von
Baden, eine Tochter seines Onkels Rudolfs
I.
Genealogisch betrachtet können
Hermann V. und Irmengard von Baden als
"Stammeltern" sowohl der badischen
Markgrafenfamilie als auch der
Württemberger Grafen betrachtet
werden, was ca. 730 Jahre nach deren
Hochzeit in der Gründung des Landes
Baden-Württemberg seinen Niederschlag
gefunden hat.
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